Verbesserte Förderbedingungen in der steuerlichen Forschungsförderung (FZULG)
Die wichtigsten Neuerungen im FZULG auf einen Blick:
Steigerung der jährlichen Bemessungsgrenze für Forschungskosten: 4 Mio. € → 12 Mio. €
Beantragung einer um 10 % höheren Förderquote für KMU möglich: 25 % →35 %
Höhere Kostenanteil für FuE-Fremdleistungen ansetzbar: 60 % → 70 %
Eigenleistungen von Einzelunternehmern mit höherem Kostenansatz: 40 € → 70 €
Projektspezifische Abschreibungskosten erstmals ansetzbar
Sie haben Fragen oder benötigen nähere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an. Mit der Erfahrung aus einer Vielzahl seit 2020 erfolgreich beantragter und begleiteter FZULG-Vorhaben zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten, aber auch Fallstricke der Forschungszulage.