Weitere Verbesserung des Förderbedingungen im FZULG 2026
Seit 01.01.2026 gelten für die FZULG-Förderung verbesserte Konditionen. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
- Für 2026 startende Projekte kann erstmals ein pauschaler Gemeinkostensatz von 20 % der anrechenbaren Kosten abgerechnet werden
Die zulagenfähigen Kostengrenzen (max. 12 Mio. €/Jahr) und Förderquoten (25% bzw. 35%) bleiben bestehen.