De-Minimis-Förderungen nun bis 300.000 € möglich

Seit dem Anfang 2024 gilt die angepasste De-Minimis-Verordnung der EU, welche “kleine” Förderungen, für die keine EU-Notifizierung erforderlich ist, regelt. Die wichtigste Anpassung betrifft die Anhebung der Förderhöchstgrenze von bisher 200.000 € auf nun 300.000 € über 3 Jahre. Damit wird die De-Minimis-Förderung in einigen Programmen noch interessanter als Förderansatz - gerade auch, wenn man die aktuell im Zuge der AGVO-Novellierung entstandenen Unsicherheiten für die Kalkulation von Förderprojekten betrachtet.

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